AGB
Allgemeine Vertragsbedingungen
Teil A – Allgemeine Bestimmungen
Die Bestimmungen dieses Teils A gelten für sämtliche Verträge und vorvertraglichen Schuldverhältnisse der ncc guttermann GmbH, Wolbecker Windmühle 55, 48167 Münster (nachfolgend „ncc“), soweit in den Besonderen Teilen B bis G nichts Abweichendes geregelt ist.
§ 1 Geltungsbereich und Aufbau
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge und vorvertraglichen Schuldverhältnisse zwischen ncc und ihren Kunden. Sie erfassen insbesondere den Verkauf und die Vermietung von Hard- und Software, Softwarelizenzen, Individualsoftware, Werk-, Dienst-, Service- und Wartungsleistungen, Einkaufsverträge sowie Verträge über den Online-Shop roboter24.store.
(2) Teil A gilt für alle Geschäftsbereiche. Die Besonderen Teile B bis F gelten ergänzend für den jeweiligen Vertragstyp. Für den Online-Shop gilt zusätzlich Teil G. Bei Widersprüchen geht der speziellere Teil vor. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang.
(3) Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft überwiegend zu privaten Zwecken abschließt. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ncc stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Maßgeblich ist die bei Vertragsschluss geltende Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Angebote und Kostenvoranschläge von ncc sind freibleibend, sofern sie nicht in Textform ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Ein Kunde ist an eine Bestellung oder ein sonstiges Vertragsangebot fünf Werktage gebunden, sofern keine kürzere gesetzliche oder ausdrücklich vereinbarte Bindungsfrist gilt.
(2) Der Vertrag kommt durch eine Auftragsbestätigung von ncc in Textform oder durch den Beginn der vertragsgemäßen Leistung zustande. Für Art und Umfang der Leistungen sind der Vertrag, die Auftragsbestätigung sowie die darin in Bezug genommenen Angebote und Leistungsbeschreibungen maßgeblich. Produktbeschreibungen und technische Angaben sind keine Garantie oder Beschaffenheitsgarantie, sofern ncc eine solche nicht ausdrücklich übernommen hat. Garantien bestehen nur, wenn sie ausdrücklich als solche bezeichnet und konkretisiert wurden.
§ 3 Preise, Zahlung, Verzug, Aufrechnung und Abtretung
(1) Gegenüber Unternehmern verstehen sich Preise als Nettopreise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern nichts anderes vereinbart ist. Gegenüber Verbrauchern werden Gesamtpreise einschließlich Umsatzsteuer angegeben. Versand-, Fracht-, Speditions-, Montage- und sonstige Zusatzkosten werden gesondert ausgewiesen, soweit sie anfallen.
(2) Rechnungen sind spätestens sieben Tage nach Zugang sowie Lieferung, Abnahme oder sonstiger vertragsgemäßer Leistung zu zahlen, sofern keine andere Zahlungsfrist bestimmt ist. Bei laufenden Leistungen kann ncc monatlich im Voraus abrechnen. ncc darf eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung verlangen, wenn nach Vertragsschluss begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit bestehen, der Kunde seinen Wohn- oder Geschäftssitz im Ausland hat oder dies vertraglich vereinbart wurde.
(3) Für den Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Gegenüber Verbrauchern beträgt der Verzugszinssatz fünf Prozentpunkte, gegenüber Unternehmern neun Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz. Die gesetzliche Pauschale für Verzugsschäden gegenüber Unternehmern bleibt unberührt.
(4) Der Kunde darf nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder von ncc anerkannten Forderungen aufrechnen. Verbraucher dürfen darüber hinaus mit Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis, insbesondere wegen Mängeln, aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht darf nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausgeübt werden. Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis dürfen gegenüber Unternehmern nur mit Zustimmung von ncc abgetreten werden. Dies gilt nicht für Geldforderungen, Forderungen nach § 354a HGB oder sonstige gesetzlich zulässige und ncc zumutbare Fälle.
§ 4 Leistungszeit, Teilleistungen und höhere Gewalt
(1) Leistungstermine und -fristen sind verbindlich, wenn sie im Vertrag oder in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Gegenüber Verbrauchern wird, sofern keine andere Lieferzeit vereinbart ist, spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsschluss geliefert, soweit keine gesetzliche Sonderregelung gilt.
(2) ncc ist zu zumutbaren Teilleistungen oder Teillieferungen berechtigt, wenn diese selbständig genutzt werden können und die vollständige Leistung nicht unzumutbar verzögert wird. Gegenüber Verbrauchern entstehen durch von ncc veranlasste Teillieferungen keine zusätzlichen Versandkosten.
(3) Ereignisse höherer Gewalt und sonstige bei Vertragsschluss nicht vorhersehbare Ereignisse, die ncc ohne eigenes Vertretenmüssen vorübergehend an der Leistung hindern, verlängern die Leistungsfristen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Dauert die Behinderung länger als drei Monate, sind beide Parteien zum Rücktritt vom noch nicht erfüllten Teil berechtigt. Ist ncc trotz kongruenten Deckungsgeschäfts ohne eigenes Vertretenmüssen nicht beliefert worden und ist die Nichtverfügbarkeit nicht nur vorübergehend, darf ncc zurücktreten; ncc informiert den Kunden unverzüglich und erstattet Gegenleistungen zurück.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt ncc alle für die vertragsgemäße Leistung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Daten, Zugänge, Räume, Anschlüsse und Ansprechpartner rechtzeitig und vollständig zur Verfügung, wirkt angemessen mit und schafft sichere Arbeitsbedingungen. Verzögerungen und Mehraufwendungen wegen fehlender oder verspäteter Mitwirkung hat der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften zu vertreten. Der Kunde ist für eine regelmäßige und dem Stand der Technik entsprechende Datensicherung verantwortlich, sofern ncc diese nicht ausdrücklich übernommen hat.
§ 6 Eigentumsvorbehalt und Gefahrübergang
(1) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum von ncc. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich gegenüber Unternehmern auch auf sämtliche Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung. Der Unternehmer ist zur Weiterveräußerung im ordentlichen Geschäftsgang berechtigt und tritt die daraus entstehenden Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrags an ncc ab; ncc nimmt die Abtretung an. Bei Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung erwirbt ncc Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswerts der Vorbehaltsware zum Wert der übrigen Gegenstände.
(2) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht gegenüber Unternehmern mit der Übergabe der Ware an die Transportperson auf den Unternehmer über; Versand-, Transport- und Verpackungskosten sowie Zölle und Einfuhrabgaben trägt der Unternehmer, sofern nichts anderes vereinbart ist. Gegenüber Verbrauchern geht die Gefahr nach § 475 Abs. 2 BGB erst mit Übergabe an den Verbraucher oder einen von ihm benannten Dritten über.
§ 7 Mängelrechte und Verjährung
(1) ncc haftet für Sach- und Rechtsmängel nach den gesetzlichen Vorschriften. Verbraucher werden darauf hingewiesen, dass ihnen ein gesetzliches Mängelhaftungsrecht für die Waren zusteht. Bei Waren mit digitalen Elementen erfüllt ncc die gesetzlichen Aktualisierungspflichten nach §§ 475b, 475c BGB für den gesetzlich geschuldeten Zeitraum.
(2) Gegenüber Verbrauchern beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche grundsätzlich zwei Jahre ab Ablieferung. Bei gebrauchten Waren kann sie auf ein Jahr verkürzt werden, wenn der Verbraucher vor Abgabe seiner Vertragserklärung eigens hierüber informiert wird und die Verkürzung im Vertrag ausdrücklich bestätigt.
(3) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt gegenüber Unternehmern ein Jahr ab Ablieferung, Übergabe oder Abnahme, soweit gesetzlich zulässig. Dies gilt nicht für Ansprüche wegen Vorsatzes, Arglist, Garantie, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, grober Fahrlässigkeit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für Ansprüche nach §§ 438 Abs. 1 Nr. 2, 445b und 478 BGB.
(4) Vor einer Nacherfüllung informiert ncc den Verbraucher über die gesetzlichen Rechte, insbesondere über das Wahlrecht nach § 439 Abs. 1 BGB. Wird nachgebessert, verlängert sich die Verjährungsfrist nach § 475e Abs. 5 BGB einmalig um zwölf Monate. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
§ 8 Haftung
(1) ncc haftet unbeschränkt für Schäden aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aufgrund einer übernommenen Garantie, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet ncc nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Haftung von ncc bei einfacher Fahrlässigkeit ist gegenüber Unternehmern zusätzlich auf einen Betrag von 100.000 EUR je Schadensfall begrenzt. Soweit der Auftragswert niedriger ist, ist dieser maßgeblich. Die Haftungsbegrenzung gilt nicht in den Fällen des Absatzes 1. Bei Datenverlust haftet ncc bei einfacher Fahrlässigkeit nur in Höhe des typischen Wiederherstellungsaufwands bei ordnungsgemäßer Datensicherung.
(4) Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von ncc.
§ 9 Schutzrechte, Geheimhaltung und Referenznennung
(1) ncc gewährleistet, dass der vertragsgemäßen Nutzung der von ncc erbrachten oder gelieferten Leistungen keine Rechte Dritter entgegenstehen, soweit die Leistung nicht auf Vorgaben oder Materialien des Kunden beruht. Bei einer Beeinträchtigung verschafft ncc nach eigener Wahl die erforderlichen Rechte, ändert die Leistung oder stellt eine gleichwertige Lösung bereit; im Übrigen gelten die gesetzlichen Mängelrechte.
(2) Die Parteien behandeln nicht offenkundige kaufmännische, technische und sonstige geschäftliche Informationen vertraulich. ncc darf Unternehmer nach erfolgreichem Abschluss eines Projekts als Referenzkunden nennen, sofern der Unternehmer nicht widerspricht. Der Widerspruch kann jederzeit in Textform mit Wirkung für die Zukunft erklärt werden.
§ 10 Datenschutz und Form
(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach Maßgabe der gesonderten Datenschutzerklärung von ncc.
(2) Soweit Textform verlangt wird, genügt insbesondere eine Erklärung per E-Mail. Gegenüber Verbrauchern wird keine strengere Form als Textform verlangt, soweit nicht zwingendes Recht eine strengere Form vorschreibt. Individuelle Vereinbarungen können formfrei getroffen werden und haben nach § 305b BGB Vorrang.
Teil B – Verkauf von Hard- und Software und Standardlizenzen
Dieser Teil gilt für den Verkauf von Hardware, Standardsoftware und Waren mit digitalen Elementen sowie für die Einräumung von Nutzungsrechten an Standardsoftware gegen ein einmaliges Entgelt. Für den Online-Shop gilt ergänzend Teil G.
§ 11 Leistungsumfang und Nutzungsrechte
Der Leistungsumfang ergibt sich aus Vertrag, Auftragsbestätigung und Leistungsbeschreibung. Bei Standardsoftware schuldet ncc grundsätzlich ein ausführbares Programm und angemessene Nutzungsdokumentation; ein Anspruch auf Herausgabe des Quellcodes besteht nicht, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart ist. Der Kunde erhält ein einfaches, auf die vereinbarte Dauer und Anzahl von Nutzern, Geräten oder Arbeitsplätzen beschränktes Nutzungsrecht zur vertragsgemäßen Nutzung. Eine Aufspaltung eines einheitlichen Nutzungsvolumens ist unzulässig.
§ 12 Kaufrechtliche Besonderheiten und Rügepflicht
(1) Ein Unternehmer hat die Ware unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich nach den gesetzlichen Vorschriften anzuzeigen. Vor dem Einsatz von Hard- und Software im Produktivbetrieb ist die Funktionsfähigkeit in einer geeigneten Testumgebung zu prüfen. § 377 HGB gilt, soweit seine gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Die Nacherfüllung erfolgt gegenüber Unternehmern nach Wahl von ncc; die gesetzlichen Ausnahmen von der Verjährungsverkürzung nach § 7 Abs. 3 bleiben unberührt.
(2) Bei gebrauchten Sachen können Mängelansprüche gegenüber Unternehmern ausgeschlossen werden, soweit dies im konkreten Angebot wirksam vereinbart ist. Bei Waren mit digitalen Elementen gelten die Informations-, Aktualisierungs- und Nacherfüllungspflichten nach § 7.
Teil C – Vermietung von Hard- und Software
Dieser Teil gilt für Mietverträge über Hard- und Software. Leasingverträge schließt der Kunde mit dem jeweiligen Leasinggeber.
§ 13 Gegenstand, Pflichten und Mängel
Gegenstand, Umfang, Mietzeit, Standort und Nebenleistungen ergeben sich aus Mietvertrag und Auftragsbestätigung. Der Mieter hat die Mietsache pfleglich, sachgerecht und entsprechend der Betriebs- und Bedienungsanleitung zu behandeln, darf sie nur am vereinbarten Standort und Zweck einsetzen und muss Mängel unverzüglich anzeigen. Untervermietung, Überlassung an Dritte, wesentliche Veränderungen oder ein Standortwechsel bedürfen der vorherigen Zustimmung von ncc in Textform. ncc hält die Mietsache während der Mietzeit in vertragsgemäßem Zustand, soweit dies nicht dem Mieter obliegt; gesetzliche Mietminderungsrechte bleiben unberührt.
§ 14 Laufzeit, Kündigung und Rückgabe
(1) Die Mindestlaufzeit beträgt ein Jahr. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Grenzen des § 309 Nr. 9 BGB.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Kündigung bedarf der Text- oder der elektronischen Form, sofern gesetzlich keine andere Form vorgeschrieben ist. Bei Beendigung gibt der Mieter die Mietsache vollständig, gereinigt, mit Zubehör und Dokumentation zurück und löscht eigene Daten, soweit keine Datenübernahme vereinbart ist. Für verspätete Rückgabe gilt § 546a BGB.
Teil D – Erstellung von Individualsoftware und Werkleistungen
Dieser Teil gilt für die Erstellung, Anpassung und Einführung von Individualsoftware sowie sonstige Werkleistungen. Es gilt Werkvertragsrecht, soweit die Parteien nicht ausdrücklich eine Dienstleistung vereinbaren.
§ 15 Leistungsbeschreibung, Änderungen und Vergütung
Der Leistungsumfang ergibt sich aus Pflichtenheft, Leistungsbeschreibung, Angebot und Auftragsbestätigung. Der Kunde stellt erforderliche Informationen, Daten, Zugänge und Ansprechpartner bereit und prüft Konzepte und Zwischenergebnisse unverzüglich. Änderungen oder Erweiterungen werden als Change Request in Textform beschrieben. Die Vergütung wird als Festpreis oder nach Aufwand auf Grundlage der vereinbarten Stundensätze berechnet, ohne dass hierdurch Anpassungswünsche umfasst wären. Abschlagszahlungen nach § 632a BGB bleiben möglich.
§ 16 Abnahme, Nutzungsrechte und Mängel
(1) Nach Fertigstellung führt der Kunde innerhalb einer angemessenen Frist einen Abnahmetest durch. Die Abnahmefrist beträgt 14 Tage ab Zugang der Fertigstellungsanzeige. Der Kunde erklärt die Abnahme in Textform oder teilt konkrete, reproduzierbare wesentliche Mängel mit. Eine Abnahmefiktion tritt nur unter den Voraussetzungen des § 640 Abs. 2 BGB ein.
(2) Nach vollständiger Zahlung erhält der Kunde ein einfaches Nutzungsrecht im vereinbarten Zweck und Umfang, sofern kein ausschließliches Nutzungsrecht vereinbart ist. Ein Anspruch auf Herausgabe des Quellcodes besteht nur bei ausdrücklicher Vereinbarung; Rechte an Standardbausteinen, Bibliotheken, Werkzeugen, Methoden und allgemeinem Know-how verbleiben bei ncc. ncc ist zur Nacherfüllung nach eigener Wahl durch Nachbesserung oder Neuherstellung berechtigt, soweit gesetzlich zulässig. Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Abnahme, vorbehaltlich der Ausnahmen nach § 7 Abs. 3.
Teil E – Dienst-, Service- und Wartungsleistungen
Dieser Teil gilt für Dienst-, Service- und Wartungsleistungen, insbesondere außerhalb des Online-Shops. Für Wartungsabonnements im Online-Shop gilt ergänzend Teil G.
§ 17 Leistungsumfang und Ausschlüsse
Umfang, Inhalt, Einsatzort, Reaktionszeiten und sonstige Service-Level ergeben sich aus Servicevertrag, Leistungsbeschreibung und Auftragsbestätigung. Reaktionszeiten sind keine Reparatur- oder Wiederherstellungsfristen, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart ist. Der Kunde stellt die technischen und organisatorischen Voraussetzungen bereit und meldet Störungen möglichst vollständig. Nicht umfasst sind insbesondere Schäden und Störungen durch unsachgemäße Nutzung, Fremdeingriffe, nicht freigegebene Änderungen, ungeeignete Betriebsumgebungen, höhere Gewalt, Verbrauch, Verschleiß oder nicht freigegebene Geräte und Softwareversionen. Zusatzleistungen können nach vorheriger Information und Zustimmung gesondert vergütet werden.
§ 18 Vergütung, Preisanpassung, Laufzeit und Kündigung
(1) Die Vergütung wird nach dem Servicevertrag abgerechnet. Abonnementleistungen sind im Voraus fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(2) ncc kann die Vergütung gegenüber Unternehmern anpassen, wenn sich maßgebliche Kosten verändern. Maßgeblich ist der vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Verbraucherpreisindex für Deutschland; Ausgangswert ist der Indexstand des Monats des Vertragsschlusses. Die Anpassung erfolgt symmetrisch. Sie wird mindestens sechs Wochen vorher in Textform angekündigt. Kündigungen müssen ncc spätestens zwei Wochen nach Ankündigung zugehen.
(3) Gegenüber Verbrauchern beträgt die Erstlaufzeit höchstens 24 Monate. Nach Ablauf verlängert sich der Vertrag nur auf unbestimmte Zeit und kann jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Eine Kündigung zum Ende der Erstlaufzeit ist mit höchstens einem Monat Frist möglich. Gegenüber Verbrauchern erfolgt keine einseitige Preisanpassung nach Absatz 2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Kündigung kann in Text- oder der elektronischen Form erklärt werden.
Teil F – Einkaufsbedingungen der ncc guttermann GmbH
Dieser Teil gilt ausschließlich für Verträge, bei denen ncc als Besteller von Waren, Leistungen oder Werkleistungen gegenüber einem Unternehmer auftritt.
§ 19 Bestellungen, Preise, Lieferung und Zahlung
Bestellungen von ncc sind nur verbindlich, wenn sie in Textform erfolgen oder ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. ncc kann Änderungen mit angemessener Frist verlangen; angemessene nachweisbare Mehrkosten werden erstattet. Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich Lieferung, Verpackung und sonstiger Kosten, sofern nichts anderes vereinbart ist. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen unter Abzug von drei Prozent Skonto oder innerhalb von 30 Tagen netto ab Lieferung und Zugang einer prüffähigen Rechnung zahlbar. Für Verzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Verzugszinsen richten sich nach § 288 Abs. 2 BGB. Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben unberührt.
§ 20 Mängel, Schutzrechte und Abtretung
Der Lieferant haftet für Mängel nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 24 Monate ab Ablieferung, sofern gesetzlich keine längere Frist gilt. Eine Abnahme, Musterbilligung oder Zeichnungsfreigabe enthält keinen Verzicht auf nicht erkennbare Mängel. Die Untersuchungspflicht von ncc beschränkt sich auf äußerlich erkennbare Transportschäden sowie Identitäts- und Mengenabweichungen; im Übrigen gilt § 377 HGB. Eine verschuldensunabhängige Schadensersatz- oder Kostenhaftung des Lieferanten wird nicht vereinbart. Der Lieferant gewährleistet die Freiheit von Rechten Dritter, stellt ncc bei zu vertretenden Schutzrechtsverletzungen frei und darf Ansprüche nur mit Zustimmung von ncc abtreten; Geldforderungen und Forderungen nach § 354a HGB bleiben ausgenommen.
Teil G – Besondere Bedingungen für den Online-Shop roboter24.store
Im Online-Shop gelten die vorstehenden Regelungen, soweit deren Voraussetzungen vorliegen. Die Regelungen dieses Teils gehen bei Widersprüchen vor. Der Online-Shop richtet sich an Verbraucher und Unternehmer.
§ 21 Anwendungsbereich und Vertragsschluss im Shop
(1) Die Präsentation der Waren und Leistungen stellt kein bindendes Angebot dar. Der Kunde kann Waren und Leistungen unverbindlich in den Warenkorb legen, Bestelldaten einsehen, ändern und Eingabefehler korrigieren.
(2) Durch Anklicken des Buttons „zahlungspflichtig bestellen“ oder einer entsprechenden Schaltfläche gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. ncc bestätigt den Eingang unverzüglich per E-Mail. Die Eingangsbestätigung ist grundsätzlich keine Annahme. Der Vertrag kommt durch gesonderte Auftragsbestätigung, durch Versand der Ware oder Beginn der vereinbarten Leistung zustande. Vertragssprache ist Deutsch. Bei dauerhafter Nichtverfügbarkeit wird das Angebot nicht angenommen; Gegenleistungen werden zurückerstattet.
§ 22 Preise, Versand, Zahlungsarten und Liefergebiet
(1) Gegenüber Verbrauchern sind die Preise Gesamtpreise einschließlich Umsatzsteuer; gegenüber Unternehmern werden Nettopreise zuzüglich Umsatzsteuer ausgewiesen. Versand-, Speditions-, Montage- und sonstige Zusatzkosten sowie bei Lieferungen außerhalb der Europäischen Union Zölle und Einfuhrabgaben werden spätestens in der Bestellübersicht klar angegeben. Die angebotenen Zahlungsarten werden spätestens zu Beginn des Bestellvorgangs klar und deutlich angegeben. Verbrauchern wird mindestens eine gängige und zumutbare unentgeltliche Zahlungsmöglichkeit angeboten.
(2) Waren werden innerhalb Deutschlands geliefert. Lieferungen in andere Staaten erfolgen nur, soweit sie ausdrücklich angeboten werden.
(3) Einrichtung, Inbetriebnahme, Vor-Ort-Schulungen und Wartungsleistungen werden innerhalb von Deutschland erbracht, im Übrigen nur auf Anfrage. Online-Schulungen unterliegen keiner Gebietsbeschränkung, sofern der Kunde die technischen Voraussetzungen bereitstellt.
§ 23 Lieferung, gebrauchte Waren und Roboter-Software
(1) Die Liefer- oder Leistungszeit ergibt sich aus der Produkt- oder Leistungsbeschreibung. Ist dort keine Lieferzeit angegeben, beträgt sie 20 Werktage ab Vertragsschluss, bei Vorkasse ab Zahlungseingang; gegenüber Verbrauchern gilt die gesetzliche Höchstfrist von 30 Tagen. Speditionsanlieferungen erfolgen grundsätzlich bis zur Bordsteinkante beziehungsweise ebenerdig, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(2) Gebrauchte Waren und Vorführgeräte werden als solche gekennzeichnet. Zustand und bekannte Gebrauchsspuren werden beschrieben. Gegenüber Verbrauchern gilt § 7 Abs. 2. Bei gebrauchten Waren können Mängelansprüche gegenüber Unternehmern ausgeschlossen werden, soweit dies im konkreten Angebot wirksam vereinbart ist.
(3) Roboter können Waren mit digitalen Elementen sein. ncc stellt Verbrauchern die gesetzlich erforderlichen Aktualisierungen bereit. Der Kunde erhält das für die vertragsgemäße Nutzung erforderliche einfache Nutzungsrecht. Ein Anspruch auf Herausgabe des Quellcodes besteht nicht.
§ 24 Einrichtung und Schulung
Einrichtung, Inbetriebnahme und Schulungen werden nach Produktbeschreibung, Angebot und Auftragsbestätigung erbracht. Der Kunde stellt Zugang zu Räumlichkeiten, geeignete WLAN- und Netzwerkbedingungen, erforderliche Kartierungsflächen, einen fachkundigen Ansprechpartner sowie sichere Arbeitsbedingungen bereit. Sagt ein Unternehmer einen Termin nicht spätestens drei Werktage vorher ab, kann ncc einen pauschalen Aufwendungsersatz in Höhe von 50 Prozent der vereinbarten Vergütung verlangen, sofern der Unternehmer keinen oder einen wesentlich geringeren Schaden nachweist. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Pauschale nicht. Soweit Einrichtung als Werkleistung geschuldet ist, gilt § 16.
§ 25 Wartungsabonnements
(1) ncc bietet Wartungsverträge im Abonnementmodell in verschiedenen Paketen an. Maßgeblich sind Produktseite, Angebot und Auftragsbestätigung. Die Wartung gilt nur für vom Kunden bei ncc bezogene oder ausdrücklich freigegebene Gerätetypen. Vor-Ort-Wartung erfolgt nur innerhalb des vereinbarten Gebiets. Preise und Leistungsinhalte werden verbindlich ausgewiesen. Nicht umfasst sind insbesondere unsachgemäße Nutzung, Fremdeingriffe, nicht freigegebene Änderungen, ungeeignete Betriebsumgebungen, höhere Gewalt, normaler Verschleiß und nicht freigegebene Geräte.
(2) Die monatliche Vergütung wird im Voraus über die vereinbarte Zahlungsart abgerechnet. Verlegt der Kunde den Standort dauerhaft außerhalb des vereinbarten Leistungsgebiets, ist weiterhin nur eine Leistung am ursprünglich vereinbarten Ort geschuldet. Alternativ kann ncc eine technisch mögliche Fernwartung zu angepasstem Preis anbieten.
(3) Die Mindestlaufzeit beträgt 12 Monate. Danach verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Die Kündigung kann in Textform, insbesondere per E-Mail, oder in elektronischer Form, erklärt werden. ncc bestätigt Zugang und Wirksamkeitsdatum in Textform.
§ 26 Widerrufsrecht und Verbraucherstreitbeilegung
(1) Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften ein Widerrufsrecht zu. Die Einzelheiten ergeben sich aus Anlage 1 für Waren und Anlage 2 für Dienstleistungen und Wartungsabonnements sowie aus dem Muster-Widerrufsformular in Anlage 3. Gesetzliche Ausschlüsse gelten nur, soweit sie im konkreten Einzelfall einschlägig sind. Unternehmern steht kein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
(2) ncc ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Teil H – Schlussbestimmungen
§ 27 Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch nicht der Schutz zwingender Vorschriften des Staates entzogen wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Das anwendbare Kollisionsrecht, insbesondere Art. 6 Rom-I-VO, wird nicht pauschal ausgeschlossen.
(2) Erfüllungsort für sämtliche Leistungen aus dem Vertragsverhältnis mit Unternehmern ist Münster, soweit gesetzlich zulässig. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Münster, sofern der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohn- oder Geschäftssitz ins Ausland verlegt. ncc ist daneben berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
§ 28 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich eine Regelungslücke befinden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Regelungslücke treten die gesetzlichen Vorschriften.
Anlage 1 – Widerrufsbelehrung für Verträge über Waren
Diese Widerrufsbelehrung gilt für Fernabsatzverträge mit Verbrauchern über Waren.
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben beziehungsweise hat. Bei einem Vertrag über mehrere Waren, die der Verbraucher im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt hat und die getrennt geliefert werden, beginnt die Widerrufsfrist an dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben beziehungsweise hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, ncc guttermann GmbH, Wolbecker Windmühle 55, 48167 Münster, Deutschland, Telefon +49 2506 9320-0, Telefax +49 2506 9320-20, E-Mail info@nccms.de, mittels einer eindeutigen Erklärung, zum Beispiel einem mit der Post versandten Brief oder einer E-Mail, über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Sie können Ihren Widerruf auch über die Widerrufsfunktion „Vertrag widerrufen“ auf unserer Webseite roboter24.store erklären. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger, zum Beispiel per E-Mail, eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln. Die Widerrufsfunktion wird durch die Bestätigungsfunktion „Widerruf bestätigen“ abgeschlossen.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten, mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.
Bei paketversandfähigen Waren tragen Sie die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
Bei nicht paketversandfähigen Waren, insbesondere Robotern und sonstiger Speditionsware, holen wir die Waren ab.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
– Ende der Widerrufsbelehrung –
Anlage 2 – Widerrufsbelehrung für Dienstleistungs- und Wartungsverträge
Diese Widerrufsbelehrung gilt für Fernabsatzverträge mit Verbrauchern über Dienstleistungen, Einrichtung, Inbetriebnahme, Schulungen und Wartungsabonnements.
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, ncc guttermann GmbH, Wolbecker Windmühle 55, 48167 Münster, Deutschland, Telefon +49 2506 9320-0, Telefax +49 2506 9320-20, E-Mail info@nccms.de, mittels einer eindeutigen Erklärung, zum Beispiel einem mit der Post versandten Brief oder einer E-Mail, über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Sie können Ihren Widerruf auch über die Widerrufsfunktion „Vertrag widerrufen“ auf unserer Webseite roboter24.store erklären. Wenn Sie diese Online-Funktion nutzen, übermitteln wir Ihnen auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. durch eine E-Mail) unverzüglich eine Eingangsbestätigung mit Informationen zum Inhalt der Widerrufserklärung sowie dem Datum und der Uhrzeit ihres Eingangs. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger, zum Beispiel per E-Mail, eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln. Die Widerrufsfunktion wird durch die Bestätigungsfunktion „Widerruf bestätigen“ abgeschlossen.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
– Ende der Widerrufsbelehrung –
Anlage 3 – Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An ncc guttermann GmbH, Wolbecker Windmühle 55, 48167 Münster, Deutschland, Telefax +49 2506 9320-20, E-Mail info@nccms.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*).
Bestellt am (*)/erhalten am (*): __________________________________________
Name des/der Verbraucher(s): __________________________________________
Anschrift des/der Verbraucher(s): __________________________________________
Unterschrift des/der Verbraucher(s)
(nur bei Mitteilung auf Papier): __________________________________________
Datum: __________________________________________
(*) Unzutreffendes streichen